Dipl. Ing. (FH) Ulrike Müller
Immobilienmaklerin
Epfenberghöhe 5
D 74937 Spechbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Tätigkeit als Makler ist auf den Nachweis oder / und die
Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklercourtage (Honorar)
ist verdient und fällig, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit
ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich zu dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit
unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde
legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs
der gegenseitigen Rechte und Pflichten, mit dem Ziel der Rationalisierung
des Geschäftsablaufes.
Die Maklercourtage (-honorar, -provision) zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer wird fällig und ist zu zahlen, wenn es durch unseren
Nachweis oder unsere Vermittlungstätigkeit zu einem Kaufvertrag
(oder Nutzungsvertrag in welcher Form auch immer) zwischen Verkäufer
und Käufer kommt; vorher entstehen weder dem Verkäufer noch
dem Käufer irgendwelche Kosten für die Tätigkeit des Maklers,
es sei denn, es ist zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber etwas
anderes schriftlich vereinbart.
1.
a. Die Maklercourtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung
bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag (Kaufvertrag, Miet- bzw.
Pacht- oder sonstiger Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag) zustande
gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
b. Die Höhe der Maklercourtage wird in Prozent der Gegenleistung (+ MWSt.)
für alle in Zusammenhang mit dem Vermittlungsgegenstand vermittelten Gegenstände
berechnet.
c. Die Maklercourtage ist mit dem Abschluß des vermittelten Kaufvertrages
verdient und fällig.
d. Unser Honoraranspruch wird dadurch nicht berührt, dass der Abschluß des
Vertrages zu einem späteren Termin - als im Auftrag vereinbart - oder
zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche
Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
e. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien
direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen;
der Inhalt dieser Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
f. Unsere Angebote sind nicht für Dritte bestimmt; sollten sie weitergegeben
werden, so haftet der Interessent, der unser Angebot weitergegeben hat, in
voller Höhe der zu erlangenden Provision.
2. Alle von uns erhaltenen Unterlagen sind ausschließlich für
den Adressaten bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen,
vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können
Schadensersatzansprüche unsererseits begründen.
Bei Unterlagen und Informationen, die sich auf laufende Betriebe und
Unternehmungen beziehen, können bei nicht autorisierter Weitergabe
(dieser von uns gelieferten und erhaltenen Unterlagen und Informationen
– z.B. auch allein die Verkaufsabsicht) auch Schadensersatzansprüche
unserer Auftraggeber auslösen.
Auf Verlangen sind die von uns erhaltenen Unterlagen unverzüglich
an uns zurückzusenden.
3. Bei durch unsere Tätigkeit erfolgtem Vertragsabschluß haben
wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß; der Termin ist
uns rechtzeitig mitzuteilen; wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift
und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
4. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandlos geworden sein (z.B.
durch Verkauf), so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich
schriftlich zu verständigen; sofern er dies unterlässt, haben
wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
5. Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber
erteilten Auskünfte und sind vor Vertragsabschluß selbst zu überprüfen;
sie sind freibleibend und unverbindlich; Irrtum und Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber – mit
Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
– ausgeschlossen.
6.
a. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur mit schriftlichen Bestätigung wirksam.
b. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; an die
Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen.
c. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers Ulrike Müller,
also Spechbach bei Heidelberg.
d. Es gilt deutsches Recht.
01.07.2005
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